Die am Donnerstagmorgen gemeldeten RB48-Ausfälle werden bei mobil.nrw am Mittag nicht mehr als aktiv geführt. In der um 12 Uhr geprüften Liste war der Hinweis auf die Reparatur an einem Zug nicht mehr enthalten. Damit ist er kein aktueller Reisehinweis mehr.
Diese Fahrten waren betroffen
Ausgefallen waren die Fahrt um 8.12 Uhr ab Wuppertal-Oberbarmen nach Köln Hauptbahnhof und die Gegenfahrt um 9.52 Uhr ab Köln Hauptbahnhof. Beide Züge entfielen nach der ursprünglichen Meldung auf ihrem gesamten Laufweg – damit auch am Solinger Hauptbahnhof.
Reparatur an einem Zug
Als Grund nannte die Fahrgastinformation eine Reparatur an einem Zug. Die Einschränkung begann laut Meldung um 8.12 Uhr und sollte voraussichtlich bis 10.46 Uhr dauern. Einen gesonderten Ersatzverkehr oder eine bestimmte Alternativlinie wies die Meldung nicht aus.
Die genaue Abschlusszeit bleibt offen
Die genannten Zeiten bezogen sich auf die Abfahrt am jeweiligen Startbahnhof, nicht auf Solingen. Eine gesonderte Abschlussmeldung mit der tatsächlichen Behebungszeit wurde nicht veröffentlicht. Sicher lässt sich deshalb nur sagen, dass die Warnung am Mittag nicht mehr aktiv war; ob einzelne Folgezüge noch verspätet waren, geht aus der Quelle nicht hervor.
Quellen & Transparenz
- mobil.nrw · RB48: zwei Ausfälle wegen Reparatur an einem Zug, veröffentlicht am 17. September 2026 um 8.47 Uhr ↗
Quellenveröffentlichung: 17.09.2026 · Abgerufen: 17.09.2026 - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr · Linienfahrplan RB48 2026, montags bis freitags ↗
Abgerufen: 17.09.2026 - mobil.nrw · SPNV-Mittagsstand, Prüfung am 17. September 2026 um 12 Uhr: RB48-Meldung nicht mehr aktiv ↗
Quellenveröffentlichung: 17.09.2026 · Abgerufen: 17.09.2026
Das lizenzierte Archivfoto zeigt einen RB48-Zug in Solingen Hauptbahnhof am 15. Dezember 2015, nicht die heutigen Ausfälle. Quelle, Urheber, Lizenz und lokale Bearbeitung sind in redaktion/bildrechte/rb48-solingen-2015.md dokumentiert.
Dieser Beitrag beruht auf den verlinkten Quellen. Eigene Vor-Ort-Recherche fand nicht statt. Einordnungen sind gekennzeichnet. Bei kurzfristigen Änderungen gilt die aktuelle Mitteilung der jeweiligen Stelle.

