Zwei 15-Jährige sind am Freitagabend auf der Locher Straße mit einem E-Scooter gestürzt und verletzt worden. Wie die Polizei am Montag mitteilte, waren beide gegen 19.30 Uhr gemeinsam auf einem Mietroller unterwegs. Nach dem vorläufigen Stand der Ermittlungen beschleunigte das Fahrzeug auf dem starken Gefälle, der Fahrer verlor die Kontrolle und beide Jugendlichen stürzten.
Beide Jugendlichen kamen ins Krankenhaus
Der Fahrer erlitt laut Polizeimeldung Kopfverletzungen. Der Mitfahrer zog sich Schürfwunden am rechten Unterarm und an der rechten Körperseite zu. Der Rettungsdienst versorgte beide Jugendlichen und brachte sie zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Angaben zum späteren Gesundheitszustand enthält die Mitteilung nicht.
Die Polizei nennt eine einfache Grundregel
Die Polizei verbindet den Unfallbericht mit Sicherheitshinweisen: Auf einen E-Scooter gehört nur eine Person, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Vor der ersten Fahrt sollen Anfahren, Bremsen und Gleichgewicht an einem verkehrsfreien Ort geübt werden. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, kann nach Einschätzung der Polizei aber vor schweren Kopfverletzungen schützen.
Was aus der Meldung nicht hervorgeht
Ob die Jugendlichen Helme trugen und wie schnell der Roller fuhr, geht aus der veröffentlichten Mitteilung nicht hervor. Klingenblick leitet dazu nichts aus den Verletzungen ab. Der konkrete Unfallhergang beruht auf dem vorläufigen Ermittlungsstand der Polizei; die Meldung nennt keine weiteren Beteiligten.
Quellen & Transparenz
- Polizei Wuppertal · Verkehrsunfall mit zwei Verletzten in Solingen ↗
Quellenveröffentlichung: 14.09.2026 · Abgerufen: 14.09.2026
Die Grafik wurde von Klingenblick aus den veröffentlichten Sicherheitshinweisen der Polizei erstellt. Sie ist keine Aufnahme des Unfalls, zeigt keine Beteiligten und stellt keine konkrete Unfallszene nach. Erstellung und lokale Bearbeitung sind in redaktion/bildrechte/e-scooter-sicherheitsgrafik-2026-09-14.md dokumentiert.
Dieser Beitrag beruht auf den verlinkten Quellen. Eigene Vor-Ort-Recherche fand nicht statt. Einordnungen sind gekennzeichnet. Bei kurzfristigen Änderungen gilt die aktuelle Mitteilung der jeweiligen Stelle.


